Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen der TT GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Folgeverträge gelten sie in der jeweils gültigen Fassung auch dann, wenn im Einzelfall nicht noch einmal auf sie verwiesen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der TT GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Kunde kann gegen Forderungen der TT GmbH nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Forderungen anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die in ihrem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommende, Regelung zu ersetzen.
2. Vertragsschluss
Die Angebote der TT GmbH sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst dann als von der TT GmbH angenommen, wenn diese den Auftrag schriftlich bestätigt hat, sofern die TT GmbH nicht anderweitig, etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages, zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Vergütung
Soweit nicht anders vereinbart, wird der Honoraranspruch der TT GmbH für jede einzelne Leistung fällig, sobald diese erbracht wurde. Die TT GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, auch ohne Teilleistungen erbracht zu haben. Alle Leistungen der TT GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind vom Kunden gesondert zu entlohnen. Dies gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der TT GmbH. Soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, gelten die aktuellen Vergütungssätze der TT GmbH zum Zeitpunkt der Auftragsannahme. Alle der TT GmbH erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. die Beauftragung von Kurierdiensten, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der TT GmbH sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn allerdings abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der TT GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird die TT GmbH den Kunden auf für die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang des Hinweises auf die höheren Kosten schriftlich widerspricht. Ändert ein Kunde den Auftrag oder kündigt ihn unberechtigt, wird er der TT GmbH alle angefallenen Kosten ersetzen (einschließlich evtl. ausfallender Provisionen, Honorare und angefallener Zeitkosten) und sie von allen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Auftrag gegenüber Dritten freistellen. Im Falle des Abbruchs von Aufträgen erwirbt der Kunde auch nach der Bezahlung der Vergütung an den bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Rechte. Nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dergleichen sind unverzüglich an die TT GmbH zurückzugeben. Ein vom Kunden geschuldetes Entgelt wird mit Rechnungsstellung ohne Abzug mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich bei den Honorar- und Vergütungsansprüchen um Nettobeträge. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist zuzüglich zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es bei unbarer Zahlung auf die endgültige Gutschrift auf dem Konto der TT GmbH an. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist er zur Zahlung von Verzugszinsen in einer Höhe von mindestens 10% p.a. verpflichtet, es sei denn, er kann nach-weisen, dass der TT GmbH ein geringerer Schaden entstanden ist. Die TT GmbH kann ggf. einen höheren Verzugsschaden nachweisen.
4. Eigentumsvorbehalt und Nutzungen
Alle Leistungen der TT GmbH einschließlich Konzeptionen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Rohkonzepte, Negative, Dias), auch Teile hieraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der TT GmbH und können von der TT GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck und dem vereinbarten Nutzungsumfang. Im Übrigen bleiben alle Rechte bei der TT GmbH, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart. Änderungen von Leistungen der TT GmbH durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der TT GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der TT GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist abhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist, die Zustimmung der TT GmbH erforderlich. Dafür stehen der TT GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu. Für den Fall der nicht genehmigten Nutzung, insbesondere der unbefugten Weitergabe an Dritte, steht der TT GmbH eine Vertragsstrafe zu, deren Höhe in das Ermessen der TT GmbH gestellt ist und deren Höhe und Angemessenheit durch das zuständige Gericht überprüft werden kann. Dabei vereinbaren die Parteien schon jetzt, dass als angemessen auf jeden Fall der vom Kunden aus der Weitergabe erzielte Vermögensvorteil gelten soll, mindestens jedoch der Be-trag, den der Kunde für die Übertragung dieser Rechte an die TT GmbH gezahlt hat. Soweit der Kunden nachweist, dass der entstandene Schaden geringer ist als die hier festgelegte Schadenspauschale, obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast.
5. Mitwirkung / Durchführung
Der Kunde ist im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, an der Vertragserfüllung mitzuwirken. Alle Leistungen der TT GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Abzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Tagen nach Zugang freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Auf Anforderung der TT GmbH ist der Kunde bei erforderlichen Test- und Abnahmeläufen persönlich anwesend. Kommt der Kunde seiner ihm obliegenden Mitwirkungspflicht nicht nach und verzögern sich hierdurch die Zeitabläufe, geht dies allein zu Lasten des Kunden. Setzt die TT GmbH dem Kunden für seine Mitwirkungspflicht eine Nachfrist und verstreicht diese fruchtlos, ist die TT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihr anderweitig zustehende gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Die TT GmbH darf Dritte mit Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen im Ganzen oder in Teilen beauftragen. Die TT GmbH ist bemüht, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der TT GmbH eine Nachfrist von mindestens 7 Tagen gewährt hat, es sei denn, es handelt sich um ein Fixgeschäft. Die Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die TT GmbH. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz wegen Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit der TT GmbH. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die TT GmbH bei einfacher Fahrlässigkeit von der Einhaltung des vereinbarten Termins.
6. Haftung des Kunden
Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm übergebenen digitalen Daten frei von Viren, Trojanischen Pferden und ähnlichen Programmen sind.
7. Haftung der TT GmbH
Die TT GmbH haftet dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr selbst oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung vom Grunde her auf solche Schäden begrenzt, mit denen typischerweise gerechnet werden kann, und von der Höhe her auf insgesamt den zweifachen Betrag der geschuldeten Vergütung, maximal jedoch in Höhe der von der TT GmbH in Absprache mit dem Kunden abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Die Haftung für Schäden aufgrund höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Die TT GmbH haftet ferner nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden. So-weit die TT GmbH wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft haftet, beschränkt sich die Haftung auf diejenigen Schäden und Folgeschäden, vor denen der Kunden durch die Zusicherung geschützt werden sollte. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet die TT GmbH nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten unter Beachtung der für einen vernünftig handelnden Anwender geltenden Maßstäbe so gesichert wurden, dass aus diesen Sicherheitskopien mit vertretbarem Aufwand der Datenbestand reproduziert werden kann. Soweit die TT GmbH auf Anweisung des Kunden Fremdleistungen im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, hat die TT GmbH nicht für die Leistungen des Dritten einzustehen. Jegliche Haftung der TT GmbH für aus der Inanspruchnahme der Dritten resultierenden Schäden ist ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der Kunde der TT GmbH den Mehraufwand zu vergüten, der von dem Dritten verursacht wird. Der Kunde sichert daher zu, dass er zu beauftragende Dritte sorgfältig und gewissenhaft auswählt.